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Stammkapital nach der Firmengründung: Was passiert mit dem Geld auf dem Sperrkonto?

Nach der Gründung einer GmbH steht das Stammkapital oft im Mittelpunkt vieler Fragen. Ist das Geld nach der Eintragung in das Handelsregister noch blockiert? Wie wird es freigegeben? Hier erfährst du, was mit dem Stammkapital nach der Gründung geschieht und wie du es nutzen kannst.

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Stammkapital nach der Firmengründung

Was passiert mit dem Stammkapital nach der Eintragung ins Handelsregister?

Nach der Gründung einer GmbH wird das Stammkapital zunächst auf ein Sperrkonto eingezahlt. Dieses Konto wird bei einer Bank eröffnet und das Kapital bleibt blockiert, bis die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist. Doch was passiert nach der offiziellen Eintragung?

Nach Vorlage des Handelsregisterauszugs bei der Bank wird das Kapital freigegeben und auf das operative Geschäftskonto der GmbH übertragen. Ab diesem Zeitpunkt steht es der Gesellschaft zur Verfügung und kann für geschäftliche Zwecke genutzt werden.

💡
Tipp: Stelle sicher, dass du alle erforderlichen Dokumente wie den Handelsregisterauszug bereit hast, damit der Prozess reibungslos abläuft.

Wofür kannst du das Stammkapital nach der Freigabe nutzen?

Sobald das Kapital verfügbar ist, dient es der GmbH zur Finanzierung ihres Geschäftszwecks. Dies können Ausgaben wie die folgenden sein:

  • Büroausstattung: Kauf von Möbeln oder Geräten.
  • Marketing: Finanzierung von Werbemassnahmen oder einer Unternehmenswebsite.
  • Laufende Kosten: Bezahlung von Mieten, Gehältern oder Betriebsmitteln.
  • Investitionen: Anschaffung von Maschinen oder Software, die für den Geschäftsbetrieb notwendig sind.

Es ist wichtig zu wissen, dass das Stammkapital nicht als private Entnahme für Gesellschafter dient, da es zum Vermögen der Gesellschaft gehört.


Häufige Missverständnisse zum Stammkapital

Einige Gründer haben falsche Vorstellungen darüber, wie das Stammkapital nach der Gründung genutzt werden kann. Hier die gängigsten Irrtümer:

  1. Das Stammkapital bleibt blockiert:
    Falsch! Nach der Eintragung ins Handelsregister wird das Geld freigegeben.
  2. Stammkapital ist privates Vermögen:
    Nein. Es gehört der GmbH und darf nur für geschäftliche Zwecke genutzt werden.
  3. Das gesamte Stammkapital muss sofort ausgegeben werden:
    Nicht unbedingt. Es ist ratsam, einen Teil des Kapitals als finanzielle Reserve für unvorhergesehene Ausgaben zurückzuhalten.

FAQ – Häufige Fragen zum Stammkapital

Wie lange bleibt das Stammkapital blockiert?

Das Stammkapital steht der Gesellschaft nach der Eintragung im Handelsregister zur Verfügung. Der Zeitraum bis zur Eintragung variiert, liegt jedoch in der Regel zwischen 7 und 21 Tagen, abhängig von der Geschwindigkeit der Handelsregisterprüfung und der Einreichung aller erforderlichen Unterlagen. Sobald der Handelsregisterauszug vorliegt, kann das Kapital vom Sperrkonto auf das operative Geschäftskonto übertragen und für den Geschäftszweck genutzt werden.

Kann das Stammkapital für private Zwecke genutzt werden?

Nein. Das Stammkapital gehört zur GmbH und darf ausschliesslich für geschäftliche Aktivitäten verwendet werden. Private Entnahmen sind nicht erlaubt.

Was passiert, wenn ich den Handelsregisterauszug nicht vorlege?

Ohne den Handelsregisterauszug bleibt das Stammkapital blockiert. Die Bank benötigt dieses Dokument, um das Geld auf das operative Geschäftskonto zu übertragen.

Gibt es Einschränkungen bei der Nutzung des Stammkapitals?

Ja. Das Kapital sollte nur für den Geschäftszweck der GmbH genutzt werden. Zweckentfremdungen könnten rechtliche Konsequenzen haben.


Fazit

Das Stammkapital einer GmbH ist ein wichtiger Bestandteil der Unternehmensfinanzierung und steht nach der Eintragung ins Handelsregister wieder zur Verfügung. Mit der richtigen Planung und Nutzung kann das Kapital dazu beitragen, dein Unternehmen erfolgreich aufzubauen. Stelle sicher, dass du alle rechtlichen Vorgaben einhältst und das Kapital verantwortungsvoll einsetzt.

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