Johanneshilfswerk International e.V., Berlin, Zweigniederlassung Oberrieden (Schweiz)

Johanneshilfswerk International e.V., Berlin, Zweigniederlassung Oberrieden (Schweiz) in 8942 Oberrieden

Das Unternehmen Johanneshilfswerk International e.V., Berlin, Zweigniederlassung Oberrieden (Schweiz) ist eine Zweigniederlassung einer ausl. Gesellschaft mit Sitz in Oberrieden. Sie ist im Handelsregister des Kantons ZH eingetragen. Der rechtliche Sitz befindet sich an der Adresse Unterer Stünziweg 10 b, 8942 Oberrieden. Die letzte Meldung im Handelsregister wurde am 27.07.2011 veröffentlicht.

Informationen aus dem Handelsregister

Firma Johanneshilfswerk International e.V., Berlin, Zweigniederlassung Oberrieden (Schweiz)
Adresse Unterer Stünziweg 10 b
PLZ / Ort 8942 Oberrieden
Rechtsform Zweigniederlassung einer ausl. Gesellschaft
Sitz Oberrieden
Kanton ZH
Status Gelöscht
UID CHE112618259
CH-ID CH02090023137
EHRA-ID 807396
Kapital CHF -
Revisionsstelle -
Letzte Meldung 27.07.2011
Löschung 27.07.2011


Firmenzweck

Der Verein verfolgt ausschliesslich und unmittelbar mildtätige Zweck im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Sein Ziel ist es, humanitäre Hilfe in Deutschland, den Ländern Osteuropas und der dritten Welt zu leisten. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Bereiche verwirklicht: Entwicklung und Durchführung von Hilfsprojekten für Strassen- und Waisenkinder, sozialschwache, behinderte und kranke Kinder; Entwicklung und Durchführung von Hilfsprojekten für Jugendliche, die unter Alkohol- und Drogenproblemen leiden, mit Aids infiziert oder daran bereits erkrankt sind; Organisation und Durchführung von Sommercamps für Kinder und Jugendbegegnungstreffen; Unterstützung von besonders bedürftigen Menschen, wie z.B.: Senioren, Behinderte, kranke Menschen, Witwen und Waisen durch finanzielle Hilfe oder indem Pflegekräfte finanziell unterstützt werden; Soforthilfe in Katastrophen- und Kriegsgebieten durch finanzielle Unterstützung und durch Organisation von Hilfstransporten und Verteilung von Hilfsgütern; Finanzielle Unterstützung anderer schon bestehender Hilfsprojekte, die den Richtlinien dieser Satzung entsprechen durch finanzielle Hilfe, sowie Lieferung von Materialien, technischen Anlagen und Waren, die als Hilfe zur Selbsthilfe dienen; Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Kurz- und Langzeiteinsätzen qualifizierter Fachkräfte in den Notgebieten Osteuropas und in Entwicklungsländern; Aufbau eigener Entwicklungsprojekte für hilfsbedürftige Menschen (Rehaeinrichtungen); Finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen christlichen Organisationen im Ausland.


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