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Handelsregister Schweiz

Handelsregister Schweiz: Alle Kantone im Überblick

Das Handelsregister ist ein zentrales Verzeichnis, das rechtlich relevante Informationen über Unternehmen bereitstellt. Es dient der Transparenz im Geschäftsverkehr und ist für viele Unternehmensformen gesetzlich vorgeschrieben. In der Schweiz wird das Handelsregister kantonal geführt. Nachfolgend finden Sie eine vollständige Übersicht aller Handelsregisterämter der Schweiz, inklusive Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten. Für detaillierte Informationen und weiterführende Services können Sie die jeweiligen Unterseiten besuchen.


Handelsregister Aargau

Adresse:
Rain 53, 5000 Aarau

Telefon:
+41 62 835 14 80

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr, 13:30–17:00 Uhr


Handelsregister Appenzell Ausserrhoden

Adresse:
Kasernenstrasse 17, 9100 Herisau

Telefon:
+41 71 353 64 64

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr, 13:30–17:00 Uhr


Handelsregister Appenzell Innerrhoden

Adresse:
Marktgasse 2, 9050 Appenzell

Telefon:
+41 71 788 92 50

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:30–11:30 Uhr, 13:30–16:30 Uhr


Handelsregister Basel-Landschaft

Adresse:
Parkstrasse 3, 4402 Frenkendorf

Telefon:
+41 61 552 59 69

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr, 13:30–17:00 Uhr


Handelsregister Basel-Stadt

Adresse:
Münsterplatz 11, 4001 Basel

Telefon:
+41 61 267 88 20

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr, 14:00–16:30 Uhr


Handelsregister Bern

Adresse:
Münsterplatz 3a, 3011 Bern

Telefon:
+41 31 633 78 78

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:30–12:00 Uhr, 13:30–16:30 Uhr


Handelsregister Freiburg

Adresse:
Rue des Chanoines 1, 1700 Fribourg

Telefon:
+41 26 305 29 49

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr, 13:30–17:00 Uhr


Handelsregister Genf

Adresse:
Rue de l’Hôtel-de-Ville 11, 1204 Genève

Telefon:
+41 22 327 55 55

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 09:00–16:00 Uhr


Handelsregister Glarus

Adresse:
Zaunplatz 3, 8750 Glarus

Telefon:
+41 55 646 66 80

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr, 13:30–17:00 Uhr


Handelsregister Graubünden

Adresse:
Steinbruchstrasse 18, 7000 Chur

Telefon:
+41 81 257 28 14

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr, 13:30–17:00 Uhr


Handelsregister Jura

Adresse:
Rue de l’Hôpital 2, 2800 Delémont

Telefon:
+41 32 420 56 20

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:30–12:00 Uhr, 13:30–17:00 Uhr


Handelsregister Luzern

Adresse:
Seidenhofstrasse 12, 6003 Luzern

Telefon:
+41 41 228 56 56

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr, 13:30–17:00 Uhr


Handelsregister Neuenburg

Adresse:
Place du Port 2, 2001 Neuchâtel

Telefon:
+41 32 889 61 10

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr, 13:30–17:00 Uhr


Handelsregister Nidwalden

Adresse:
Stansstaderstrasse 54, 6370 Stans

Telefon:
+41 41 618 73 37

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00–11:30 Uhr, 13:30–16:30 Uhr


Handelsregister Obwalden

Adresse:
Brünigstrasse 178, 6061 Sarnen

Telefon:
+41 41 666 62 11

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00–11:45 Uhr, 13:30–17:00 Uhr


Handelsregister Schaffhausen

Adresse:
Beckenburgstrasse 4, 8200 Schaffhausen

Telefon:
+41 52 632 72 00

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr, 14:00–17:00 Uhr


Handelsregister Schwyz

Adresse:
Bahnhofstrasse 15, 6430 Schwyz

Telefon:
+41 41 819 23 38

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr, 13:30–17:00 Uhr


Handelsregister Solothurn

Adresse:
Amthausplatz 1, 4500 Solothurn

Telefon:
+41 32 627 62 72

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr, 13:30–17:00 Uhr


Handelsregister St. Gallen

Adresse:
Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen

Telefon:
+41 58 229 33 55

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr, 13:30–17:00 Uhr


Handelsregister Tessin

Adresse:
Viale Stefano Franscini 6, 6900 Lugano

Telefon:
+41 91 814 33 86

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr, 13:30–16:30 Uhr


Handelsregister Thurgau

Adresse:
Rathausstrasse 2, 8570 Weinfelden

Telefon:
+41 58 345 64 00

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr, 13:30–17:00 Uhr


Handelsregister Uri

Adresse:
Flüelerstrasse 13, 6460 Altdorf

Telefon:
+41 41 875 22 22

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr, 13:30–17:00 Uhr


Handelsregister Waadt

Adresse:
Place St-François 8, 1003 Lausanne

Telefon:
+41 21 316 26 11

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr, 13:30–16:30 Uhr


Handelsregister Wallis

Adresse:
Rue des Vergers 14, 1950 Sion

Telefon:
+41 27 606 50 00

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr, 13:30–17:00 Uhr


Handelsregister Zug

Adresse:
Aabachstrasse 5, 6300 Zug

Telefon:
+41 41 728 55 92

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr, 13:30–16:30 Uhr


Handelsregister Zürich

Adresse:
Schöntalstrasse 5, Postfach, 8022 Zürich

Telefon:
+41 43 259 74 00

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00–16:30 Uhr


Statistiken und Fakten zum Handelsregister

Das Handelsregister ist nicht nur eine juristische Notwendigkeit, sondern auch eine wertvolle Informationsquelle. Hier sind einige interessante Zahlen und Fakten:

  • Anzahl der Einträge: In der Schweiz sind über 600.000 Unternehmen im Handelsregister eingetragen.
  • Häufigste Rechtsformen: Die Einzelfirma ist die am weitesten verbreitete Rechtsform, gefolgt von der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG).
  • Bearbeitungszeit: Einträge ins Handelsregister dauern je nach Kanton durchschnittlich zwischen 3 und 10 Werktagen.
  • Online-Zugriff: Über die Plattform Zefix können über 98% der Handelsregisterdaten digital eingesehen werden.

Firmengründung und Eintragung ins Handelsregister

Die Eintragung ins Handelsregister ist ein zentraler Schritt bei der Unternehmensgründung. Hier sind die wichtigsten Schritte, die Unternehmer beachten sollten:

  1. Rechtsform wählen:
    Entscheiden Sie sich für die passende Rechtsform, z. B. EinzelfirmaGmbH oder AG. Die Wahl hängt von Faktoren wie Haftung, Kapital und Geschäftszielen ab.
  2. Gründungsunterlagen erstellen:
    Für viele Rechtsformen sind spezifische Dokumente erforderlich, wie:
    • Statuten (z. B. für GmbH und AG).
    • Notarielle Beglaubigung für die Gründungsunterlagen.
  3. Handelsregistereintrag beantragen:
    Reichen Sie alle Dokumente bei dem zuständigen Handelsregisteramt ein. Die Kontaktdaten finden Sie in der obigen Liste.
  4. Gebühren entrichten und Bestätigung erhalten:
    Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine Bestätigung des Handelsregistereintrags. Die Gebühren variieren je nach Rechtsform und Kanton.

Welche Rechtsformen gibt es in der Schweiz?

In der Schweiz gibt es mehrere Rechtsformen, die sich in Bezug auf Kapitalanforderungen, Haftung und Verwaltung unterscheiden. Zu den wichtigsten zählen:

1. Einzelfirma

  • Beschreibung: Die Einzelfirma ist die am häufigsten gewählte Rechtsform für kleinere Unternehmen und Selbstständige. Sie eignet sich besonders für Einzelpersonen, die allein und ohne großes Startkapital ein Geschäft betreiben möchten.
  • Kapital: Kein Mindestkapital erforderlich.
  • Haftung: Der Inhaber haftet mit seinem gesamten privaten und geschäftlichen Vermögen.
  • Buchführung: Buchführungspflicht besteht ab einem Jahresumsatz von CHF 500'000.

2. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  • Beschreibung: Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, die sich für kleinere bis mittlere Unternehmen eignet. Sie kombiniert Elemente einer Personengesellschaft (persönliche Nähe) mit denen einer Kapitalgesellschaft (Haftungsbeschränkung).
  • Kapital: Mindestkapital von CHF 20'000, das vollständig einbezahlt werden muss.
  • Haftung: Die Haftung ist auf das Gesellschaftskapital beschränkt.
  • Buchführung: Pflicht zur Buchführung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

3. Aktiengesellschaft (AG)

  • Beschreibung: Die AG ist die bevorzugte Rechtsform für größere Unternehmen oder Start-ups, die Investoren anziehen möchten. Sie ist flexibel und bietet eine klare Trennung zwischen Eigentümern und Management.
  • Kapital: Mindestkapital von CHF 100'000, davon mindestens CHF 50'000 einbezahlt.
  • Haftung: Die Haftung ist auf das Aktienkapital beschränkt.
  • Buchführung: Buchführungspflicht nach den gesetzlichen Vorgaben.

4. Kollektivgesellschaft

  • Beschreibung: Eine Personengesellschaft, die aus zwei oder mehr natürlichen Personen besteht, die gemeinsam ein Gewerbe betreiben.
  • Kapital: Kein Mindestkapital erforderlich.
  • Haftung: Alle Gesellschafter haften unbeschränkt mit ihrem privaten Vermögen.
  • Buchführung: Buchführungspflicht ab einem Umsatz von CHF 500'000.

5. Kommanditgesellschaft

  • Beschreibung: Eine Mischform, bei der mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt haftet (Komplementär) und mindestens ein weiterer nur mit seiner Kapitaleinlage haftet (Kommanditär).
  • Kapital: Kein Mindestkapital erforderlich.
  • Haftung: Komplementäre haften unbeschränkt, Kommanditäre haften nur mit ihrer Einlage.
  • Buchführung: Buchführungspflicht wie bei der Kollektivgesellschaft.

6. Genossenschaft

  • Beschreibung: Eine Genossenschaft wird von mehreren Personen gegründet, die durch gemeinsame Selbsthilfe wirtschaftliche Interessen verfolgen. Typische Beispiele sind landwirtschaftliche oder Wohnbaugenossenschaften.
  • Kapital: Kein festgelegtes Mindestkapital.
  • Haftung: Die Haftung ist auf das Genossenschaftskapital beschränkt, es sei denn, die Statuten sehen etwas anderes vor.
  • Buchführung: Buchführungspflicht nach gesetzlichen Vorgaben.

7. Verein

  • Beschreibung: Ein Verein wird gegründet, um ideelle Ziele zu verfolgen (z. B. Sportvereine, Kulturvereine). Gewerbliche Tätigkeiten machen den Verein eintragungspflichtig ins Handelsregister.
  • Kapital: Kein Mindestkapital erforderlich.
  • Haftung: Die Mitglieder haften in der Regel nicht persönlich.
  • Buchführung: Ab einem Umsatz von CHF 500'000 ist Buchführungspflicht gegeben.

8. Stiftung

  • Beschreibung: Eine Stiftung wird gegründet, um Vermögen einem bestimmten Zweck zu widmen. Häufig handelt es sich um gemeinnützige oder karitative Zwecke.
  • Kapital: Mindestvermögen von CHF 50'000.
  • Haftung: Die Haftung ist auf das Stiftungsvermögen beschränkt.
  • Buchführung: Buchführungspflicht nach den gesetzlichen Vorgaben.

Fragen und Antworten (FAQ)

1. Was ist das Handelsregister?

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das wichtige Informationen über Unternehmen wie Firmennamen, Rechtsform, Sitz und Zeichnungsberechtigte enthält. Es dient der Transparenz und Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr und ist für die meisten Unternehmen ein wichtiger Schritt bei der Gründung.

2. Wer muss sich ins Handelsregister eintragen lassen?

Eintragungspflichtig sind Unternehmen, die kaufmännisch tätig sind, wie Einzelunternehmen mit einem Jahresumsatz über CHF 100'000, sowie GmbHs, AGs und Kollektivgesellschaften. Kleinere Betriebe und Vereine, die nicht gewerblich tätig sind, sind von der Eintragungspflicht befreit, können sich jedoch freiwillig eintragen lassen.

3. Was passiert, wenn ich mein Unternehmen nicht eintrage?

Ein Unternehmen, das eintragungspflichtig ist, aber keinen Eintrag vornimmt, riskiert rechtliche Konsequenzen. Dazu zählen der Verlust von Namensschutz, eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten und potenzielle Bußgelder. Zudem können Geschäftspartner die Seriosität des Unternehmens infrage stellen.

4. Welche Informationen werden im Handelsregister veröffentlicht?

Das Handelsregister enthält den Firmennamen, die Rechtsform, den Sitz, den Zweck des Unternehmens, die Namen der Geschäftsführung sowie Angaben zum Kapital. Diese Informationen sind öffentlich einsehbar, um Transparenz im Wirtschaftsverkehr zu gewährleisten.

5. Wie lange dauert die Eintragung ins Handelsregister?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Kanton. In der Regel dauert die Eintragung 3 bis 10 Werktage, vorausgesetzt, alle erforderlichen Dokumente sind vollständig und korrekt eingereicht.

6. Was kostet die Eintragung ins Handelsregister?

Die Gebühren für die Eintragung hängen von der Rechtsform und dem Kanton ab. Für Einzelfirmen beginnen die Kosten oft bei CHF 200, während sie für GmbHs und AGs bis zu CHF 800 betragen können. Zusätzliche Kosten können für notarielle Beglaubigungen anfallen.

7. Wie erhalte ich einen Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug kann direkt beim zuständigen Handelsregisteramt angefordert werden. Alternativ können Sie die Online-Plattform Zefix nutzen, um aktuelle Daten abzurufen. Die Ausstellung eines offiziellen Auszugs ist jedoch kostenpflichtig.

8. Was ist Zefix und wie nutze ich es?

Zefix ist der zentrale Firmenindex der Schweiz. Über diese Plattform können Sie kostenlos Informationen zu Unternehmen abrufen, wie Einträge, Adressen und aktuelle Veränderungen im Handelsregister. Für beglaubigte Dokumente müssen Sie jedoch die kantonalen Handelsregisterämter kontaktieren.

9. Welche Vorteile bietet ein Eintrag ins Handelsregister?

Ein Eintrag bietet Namensschutz, sodass der Firmenname in der Schweiz rechtlich geschützt ist. Zudem steigert er die Glaubwürdigkeit bei Geschäftspartnern und erleichtert die Teilnahme am Geschäftsverkehr, z. B. bei der Eröffnung eines Geschäftskontos.

10. Welche Pflichten entstehen durch den Eintrag ins Handelsregister?

Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, unterliegen der Buchführungspflicht nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Zudem müssen Änderungen wie Adresswechsel oder Geschäftsführerwechsel unverzüglich gemeldet werden.

11. Welche Dokumente sind für die Eintragung erforderlich?

Die notwendigen Unterlagen variieren je nach Rechtsform. Für GmbHs und AGs sind meist Statuten, Gründungsurkunden und notariell beglaubigte Unterschriften erforderlich. Einzelfirmen benötigen in der Regel nur die Anmeldung und eine Identitätskopie.

12. Wie kann ich die Verfügbarkeit eines Firmennamens prüfen?

Die Verfügbarkeit eines Firmennamens können Sie über Zefix prüfen. Es ist wichtig, dass der Name nicht mit bestehenden Firmennamen verwechselt werden kann, da er sonst abgelehnt wird.

13. Müssen Vereine ins Handelsregister eingetragen werden?

Nur Vereine, die ein kaufmännisches Gewerbe betreiben oder einer Revisionspflicht unterliegen, sind eintragungspflichtig. Alle anderen Vereine können sich freiwillig eintragen lassen, um beispielsweise ihre Rechtspersönlichkeit zu stärken.

14. Kann ich den Handelsregistereintrag online vornehmen?

Einige Kantone bieten digitale Eintragungsmöglichkeiten an. Dennoch müssen die meisten Dokumente, wie notariell beglaubigte Statuten oder Unterschriften, im Original eingereicht werden. Prüfen Sie die Anforderungen des zuständigen Handelsregisteramts.

15. Kann ich meinen Handelsregistereintrag ändern oder löschen lassen?

Ja, Änderungen wie Adresswechsel, neue Geschäftsführer oder die Löschung eines Unternehmens müssen dem Handelsregisteramt gemeldet werden. Dazu sind entsprechende Unterlagen erforderlich, und Gebühren fallen ebenfalls an.


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