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Vorbezug der Pensionskasse bei der Firmengründung: Alles, was du wissen musst

Ein Vorbezug der Pensionskasse kann dir helfen, die Finanzierung deiner Selbstständigkeit sicherzustellen. Erfahre hier, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie der Ablauf funktioniert.

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von company.ch
Vorbezug der Pensionskasse

Vorbezug der Pensionskasse: Eine Einführung

Der Vorbezug der Pensionskasse ist eine beliebte Möglichkeit, um die Startfinanzierung für eine Firmengründung zu erhalten. Allerdings ist dies nicht für alle Unternehmensformen oder Vorhaben möglich. Hier erfährst du, welche Kriterien du erfüllen musst und welche Schritte notwendig sind.


Voraussetzungen für den Vorbezug der Pensionskasse

Rechtsformen, bei denen ein Vorbezug möglich ist

Ein Vorbezug der Pensionskasse ist nur dann erlaubt, wenn du eine Personengesellschaft gründest. Dazu zählen:

  • Einzelfirma
  • Kollektivgesellschaft

Deine Tätigkeit muss ausserdem als Haupterwerb ausgeübt werden. Für die Gründung einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH oder AG kannst du keinen Vorbezug der Pensionskasse nutzen.

Handelsregistereintrag

Ein Eintrag ins Handelsregister ist zwar nicht verpflichtend, wird jedoch dringend empfohlen. Hier sind die Vorteile:

  • Glaubwürdigkeit: Ein Handelsregisterauszug stärkt dein Vertrauen bei Geschäftspartnern.
  • Offizielles Dokument: Er dient als Nachweis im geschäftlichen Verkehr und kann für Verträge nützlich sein.

So beantragst du den Vorbezug der Pensionskasse

Nachweis der Selbstständigkeit

Um als selbstständig erwerbend anerkannt zu werden, musst du der zuständigen Ausgleichskasse glaubhaft machen, dass du tatsächlich eine eigenständige Tätigkeit ausübst. Dazu benötigst du:

  • Drei Offerten an potenzielle Kunden
  • Drei ausgestellte Rechnungen
  • Kündigungsschreiben von deinem letzten Arbeitgeber
  • Kopie des Handelsregisterauszugs (falls vorhanden)
  • Visitenkarten und Briefpapier mit deinem Logo
  • Deine eigene Homepage oder einen Businessplan

Einreichung bei der Ausgleichskasse

Sende dein Dossier mit den benötigten Unterlagen an die Ausgleichskasse. Innerhalb von 10 bis 14 Tagen solltest du eine Bestätigung erhalten, ob du als selbstständig erwerbend anerkannt bist.

Übermittlung an die Pensionskasse

Mit der Bestätigung der Ausgleichskasse kannst du die Auszahlung deiner Pensionskassengelder beantragen. Reiche die Unterlagen entweder bei deiner Pensionskasse oder der Bank ein, falls die Gelder auf einem Freizügigkeitskonto liegen.


Vorteile und Risiken des Vorbezugs

Vorteile:

  • Du kannst deine Gründung finanzieren, ohne auf externe Kredite angewiesen zu sein.
  • Du bleibst unabhängig von Investoren.
  • Deine finanziellen Mittel sind klar nachvollziehbar und dokumentiert.

Risiken:

  • Dein Alterskapital wird reduziert, was sich langfristig auf deine Vorsorge auswirken kann.
  • Die Auszahlung der Pensionskasse ist steuerpflichtig.
  • Sollte dein Vorhaben scheitern, ist dein Vorsorgekapital möglicherweise verloren.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wann ist ein Vorbezug der Pensionskasse nicht möglich?

Ein Vorbezug ist ausgeschlossen, wenn du eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH oder AG gründest.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Auszahlung der Gelder muss innerhalb von 12 Monaten nach Beginn deiner selbstständigen Tätigkeit erfolgen.

Welche Risiken gibt es?

Ein Vorbezug reduziert dein Vorsorgeguthaben und ist steuerpflichtig. Bei einem Misserfolg kann dein Alterskapital verloren gehen.


Fazit

Der Vorbezug der Pensionskasse ist eine attraktive Möglichkeit, die Finanzierung deiner Selbstständigkeit zu sichern. Bevor du diesen Schritt gehst, solltest du die rechtlichen Vorgaben genau prüfen und die Entscheidung gut abwägen. Mit einem soliden Businessplan und einer klaren Strategie kannst du die Risiken minimieren und deine Firmengründung erfolgreich gestalten.

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